1. Der Mieter muss bei Vertragsabschluß einen gültigen Personalausweis oder Reisepaß vorlegen.
2. Der Mietpreis ist in bar bei Mietbeginn zu bezahlen.
3. Bei Mietbeginn ist eine Kaution in Höhe von € 250.- pro Fahrzeug zu hinterlegen.
4. Der Mieter haftet für alle selbstverschuldeten Schäden am Fahrzeug in vollem Umfang und hat im Schadenfall den Vermieter umgehend davon in Kenntnis zu setzen. Dies betrifft auch Schäden an der Bereifung und den Spiegeln sowie an der Beleuchtungsanlage. Dauert die Reparatur eines beschädigten Fahrzeuges länger als einen Werktag behalten wir uns vor eine Ausfallentschädigung in Höhe von € 50.- für jeden weiteren Ausfalltag (Reparaturzeit) in Rechnung zu stellen.
5. Der Mieter hat sich an die Strassenverkehrsordnung zu halten. Für Zuwiderhandlungen und eventuelle Strafverfolgung haftet der Mieter. Ebenso haftet der Mieter für durch ihn verursachte Flur- und Landschaftsschäden.
6. Dem Mieter ist es untersagt an Rennveranstaltungen mit dem Mietfahrzeug teilzunehmen. Gleiches gilt für das Befahren von Vereins- oder Crossgeländen. Ebenso dürfen keine geschützten Gebiete befahren werden (z.B. Natur- oder Wasserschutzgebiete).
7. Die Weitervermietung oder Vergabe des Mietfahrzeuges an Dritte ist nicht gestattet!
8. Für das Fahren mit einem Quad oder ATV besteht Schutzhelmpflicht. Die Mitnahme einer zweiten Person ist bei uns nicht gestattet. Ausnahmen kann der Vermieter geübten Fahrern gestatten.
9. Die Fahrzeuge werden in technisch einwandfreien, sauberen Zustand und vollbetankt an den Mieter übergeben. Die Mietfahrzeuge sind in diesem Zustand wieder abzugeben. Für eine Nachreinigung erheben wir eine Gebühr in Höhe von € 20.-. Gleiches gilt für notwendiges Nachbetanken (€ 25.-).
10. Die Fahrzeuge müssen zum vereinbarten Abgabetermin übergeben werden. Bei Überschreitung des Abgabetermins wird jede weitere angefangene Stunde voll berechnet!
11. Fahrzeuge, die für mehrere Tage angemietet werden, müssen nachts in einer abgeschlossenen Garage oder auf gesichertem Gelände untergebracht werden. Bei Diebstahl haftet der Mieter in vollem Umfang, soweit der Schaden nicht durch die Versicherung abgedeckt wird. In jedem Fall hat der Mieter den Selbstbeteiligungsanteil der Teilkaskoversicherung zu erstatten.
12. Für das Führen eines Quad/Buggy/ATV wird ein gültiger PKW- Führerschein benötigt. Für das Führen eines Motorrades ist ein Motorradführerschein erforderlich. Dieser ist dem Vermieter bei Vertragsabschluss vorzulegen.
13. Bei Unfällen aller Art ist der Vermieter umgehend davon zu unterrichten. Verunfallte Mietfahrzeuge werden in der Regel durch den Vermieter geborgen und zum Standort verbracht. Hierfür berechnen wir dem Mieter lediglich eine KIlometerpauschale in Höhe von € 0,75 bei durch den Mieter verursachten Schäden. Bei Fremdverschulden hat der Mieter keine Kosten für die Fahrzeugbergung zu tragen.
14. Auslandsfahrten sind Privatmietern mit unseren Fahrzeugen nicht gestattet. Ausnahmeregelungen müssen mit dem Vermieter gesondert, schriftlich vereinbart werden.
15. Bei Verlust des Fahrzeugscheines hat der Mieter die Kosten der Neubeschaffung zu tragen; mindestens jedoch einen Betrag in Höhe von € 30.-.
16. Für die Fahrzeuge besteht Haftpflicht- sowie Teilkaskoversicherungsschutz, wobei in der Teilkaskoversicherung € 150.- Selbstbeteiligung enthalten sind. Vollkaskoschutz besteht nicht! Der Vermieter haftet nicht für Personenschäden des Mieters. Eine Anmietung erfolgt ausdrücklich auf eigenes Risiko des Mieters!
17. Der Mieter versichert, dass er finanziell in der Lage ist für durch ihn verursachte Schäden umgehend voll aufzukommen!
18. Die Anerkennung dieser Mietbedingungen ist zwingende Grundlage für das Zustandekommen eines gültigen Mietvertrages.
19. Gerichtsstand bei juristischen Streitigkeiten ist Neumarkt in der Oberpfalz.
20. Es gelten unsere AGB. Diese Mietbedingungen sind Bestandteil unserer AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen).